KZG-Eurasier > Service > Nachrichten > Nachricht anzeigen

KZG-Ausstell.-Ordnung ab 2023

Aufgrund von Änderungen in der VDH-Ausstellungsordnung wurden unsere Regularien entsprechend angepasst. Die nun vorliegende KZG-Ausstellungsordnung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Unter anderem haben sich folgende Änderungen ergeben:
§3 und §4 Zulassung von Hunden und Ausstellern
§10 Hausrecht
§11 Personen im Ring
§12 Klasseneinteilung Abs.1f), Abs.1g) und Abs.3
§23 Wettbewerbe Abs.1d), Abs.1e) und Abs.1f)
Gestrichen wurde der ehem. §26 Ausfallen der Ausstellung

Erläuterungen:
Zu Ausstellungen sind nun keine Rüden mehr zugelassen, denen aus medizinischen Gründen auch nur ein Hoden entfernt wurde. Das Melden von Hunden des Ringpersonals (Sonderleiter/Ringhelfer) ist nun etwas einfacher möglich, unterliegt aber konkreten Bedingungen während der Bewertung der gemeldeten Klasse.
Anpassungen gab es auch bei der Ausübung des Hausrechtes und den Personen, die sich im Ausstellungsring aufhalten dürfen.
Im Gegensatz zu Ausstellungen des VDH ist bei KZG-Ausstellungen nun die Einrichtung der Welpen- und Veteranenklasse verpflichtend. Die Einrichtung der Klasse "Außer Konkurrenz" bleibt nach wie vor freiwillig. In der Praxis wird sich vermutlich jedoch nichts ändern, denn i.d.R. haben wir immer alle möglichen Klassen auf unseren Ausstellungen angeboten.
Bei den Wettbewerben (die wir ab 2023 wieder anbieten werden) entfällt nun die Verpflichtung, dass die Teilnehmer auf der gleichen Ausstellung ausgestellt werden, bzw. mindestend die Formwertnote "Gut" erhalten haben müssen. Dadurch ist es nun viel einfacher, entsprechende Zuchtgruppen, Nachzuchtgruppen oder Paarklassen zu bilden.

 

Liebe Züchter, liebe Mehrhundebesitzer,
nutzt die Gelegenheit und stellt Zuchtgruppen, Nachzuchtgruppen und Paarklassen Eurer Hunde zusammen und zeigt diese dem breiten Publikum. Oft ist eine Meldung dieser Wettbewerbe noch am Tage der Ausstellung möglich. (Bitte fragt rechtzeitig Euren Ausstellungsleiter!)

Zur Erinnerung:
Eine Zuchtgruppe besteht aus mindestens 3 und höchstens 5 Eurasiern, ungeachtet des Geschlechts, mit gleichem Zwingernamen.
Eine Nachzuchtgruppe besteht aus einem Rüden oder einer Hündin mit mindestens 3 und höchstens 5 seiner/ihrer Nachkommen (erste Generation).
Eine Paarklasse besteht aus einem Rüden und einer Hündin mit gleichem Eigentümer.

 

Die KZG-Ausstellungsordnung gilt für alle KZG-Ausstellungen. Sonderschauen auf internationalen oder nationalen Ausstellungen unterliegen ausschließlich den Regularien des VDH (VDH-Ausstellungsordnung)!

Günter H. Klein-Katthöfer
(2. Vorsitzender)

 

Zurück