Information zur Meldung für KZG Spezial Rassehunde-Ausstellungen

Hier können Sie sich den Meldeschein herunterladen und schriftlich oder per Fax melden:



Ausstellungsbedingung der KZG

Allgemein:

Alle Aussteller erkennen mit Ihrer Meldung die Ausstellungsordnung des VDH und der KZG verbindlich an. Zugelassen sind nur Rassehunde, die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch oder Register eingeschrieben sind. Die Ahnentafeln der gemeldeten Hunde sind auf Anforderung vorzulegen. Der Eigentümer erklärt sich mit der Veröffentlichung seiner Daten im Katalog einverstanden. Nicht im Katalog aufgeführte Hunde können nicht bewertet werden, es sei denn, die Aufnahme in den Katalog ist durch ein Versehen der Ausstellungsleitung unterblieben. Zur Meldung eines Hundes ist nur der Eigentümer berechtigt. Er kann sich vertreten lassen; die Vertretungsvollmacht ist nachzuweisen. Die Meldung kann nur unter dem im Zuchtbuch bzw. Register eingetragenen Namen des Hundes erfolgen. Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühren. Der Eigentümer kann den Hund selbst oder durch einen Beauftragten ausstellen lassen. Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde sind die Aussteller selbst verantwortlich. Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch ihre Hunde verursacht werden.

 

Veterinärbestimmungen:

Hunde, die auf Ausstellungen gebracht werden , müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfausweis/EU Heimtierausweis mitbringen). Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tage der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dieses durch Eintragung im Impfausweis bzw. EU-Heimtierausweis im Feld 'Gültig bis' nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.




Es besteht kein Anspruch auf Titel, Titelanwartschaften und Formwertnoten !

Bitte bringen Sie zur Ausstellung mit:
• Ahnentafel (Kopie)
• Impfpass
• Anmeldebestätigung (gilt gleichzeitig als Eintrittsausweis für eine Person und als Gutschein für einen Katalog)